Kanutouren auf der Enz
Oberriexingen - Rommelmühle
Fahrzeit: ca. 3 Stunden
Länge: 10 km
Einstieg: Oberriexingen, Bootseinstieg
Ausstieg: Rommelmühle
Wehre: 1 (Sägemühle)
Vaihingen - Unterriexingen
Fahrzeit: ca. 3 Stunden
Länge: 10 km
Einstieg: Vaihingen, Freibad
Ausstieg: Unterriexingen, Sportplatz
Wehre: 1 (Oberriexingen)
Mühlacker - Mühlhausen
Fahrzeit: ca. 2 Stunden
Länge: 8 km
Einstieg: Mühlacker auf der Uferwiese unterm Mühlhof-Parkplatz.
Ausstieg: Mühlhausen entweder am Wehr vor Mühlhausen oder in Mühlhausen an der Sporthalle.
Wehre: 2
Vaihingen - Oberriexingen
Fahrzeit: ca. 1,5 Stunden
Länge: 6,5 km
Einstieg: Vaihingen, Freibad
Ausstieg: Wehranlage Oberriexingen (Grillmöglichkeit)
Wehre: kein Wehr
Vaihingen - Bietigheim (Tagestour)
Länge: 19,5 km (Vaihingen bis Bietigheim Bad am Viadukt)
16,5 km (Vaihingen bis Rommelmühle)
Einstieg: Vaihingen beim Sportgelände
Ausstieg: Rommelmühle oder Bietigheim, Bad am Viadukt
Wehre: 3 (Vaihingen-Bietigheim), 2 (Vaihingen-Rommelmühle)
Besonderes: Dixi-WC und Grillstelle beim Ausstieg Oberriexingen.
Das Landratsamt Ludwigsburg hat den Bootsverkehr auf der Enz in einer Rechtsverordnung geregelt. Es gilt folgendes:
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Das Befahren der Enz ist in der Zeit vom 01.05. bis 30.09. eines jeden Jahres im Landkreis Ludwigsburg erst ab Vaihingen, Seemühle gestattet. Nächstmöglicher Einstieg Vaihingen, Elektrizitätswerk. -
Von Vaihingen, Freibad bis Bietigheim-Bissingen, Sägmühle ist das Befahren der Enz ganzjährig verboten, wenn der Wasserstand 45 cm unterschreitet.
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Maßgebend ist der Vortagesmittelwert am Pegel Vaihingen, der ab 0.01 Uhr unter Tel. 07042/17111 abrufbar ist.
www.hvz.baden-wuerttemberg.de -
Zeigt die Ampel am Wehr Mühlhausen rot, absolutes Befahrungsverbot der Enztalschlinge von Mühlhausen bis Roßwag, E-Werk.
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Das Ein- und Aussteigen, sowie das Umtragen ist nur an den gekennzeichneten Stellen erlaubt.
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Das Einfahren in Seitenarme, sowie das Betreten der Kiesinseln, -bänke und Flachwasserzonen ist verboten.
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Das Betreten und Anlanden der Ufer ist, außer an den gekennzeichneten Stellen, verboten. Dasselbe gilt für das Lagern, Grillen und Feuer machen im Uferbereich. Hiervon ausgenommen sind die gekennzeichenten und eingerichteten Rastplätze.
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Die Enz ist durchgängig beschildert. Bitte die Hinweise beachten!
Zugelassene Ein-, Ausstiegs, und Umtragestellen auf der Enz ab Vaihingen:
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Vaihingen, Freibad (Fluss-km 27,630)
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Enzweihingen, Sportplatz (Fluss-km 25,125)
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Oberriexingen Wehranlage (Fluss-km 21,280)
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Oberriexingen, Einstieg Brücke bei der K1683
(Fluss-km 20,780) -
Unterriexingen, Sportplaz (nur Ausstieg)
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Bietigheim-Bissingen, Wehranlage Sägmühle (nur Umtrageeinstieg - Fluss-km 13,160)
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Bietigheim-Bissingen, Wehranlage Rommelmühle (nur Umtrageeinstieg - Fluss-km 11,045))
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Bietigheim-Bissingen, Wehranlage Rommelmühle (Ausstieg, rechte Uferseite - Fluss-km 10,890)
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Bietigheim-Bissingen, Bad am Viadukt (Fluss-km 7,635)
Die Naturschutzbestimmungen:
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Benutzen Sie die ausgeschilderten Ein- und Ausstiegsstellen!
Durch diese Regulierung soll vor allem die Trittbelastung der Vegetation und Erosionsgefahr der Ufer durch die Kanusportler vermindert werden. Die ausgewiesenen Stellen der Enz eignen sich zum problemlosen Ein- und Aussetzen und sind oftmals auch besonders befestigt. Parkmöglichkeit für Autos befinden sich vor Ort.
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Schonen Sie die Wiesen und Wege zur Enz!
Die flachen Gleithänge des Enztals sind kulturlandschaftlicher Nutzraum. Traditionelle Nutzungsformen sind Äcker und Streuobstwiesen, welche überwiegend in privatem Besitz sind. Konflikte mit den Anliegern können vermieden werden, wenn Kanuten ihr Boot schultern, bzw. sich von anderen tragen helfen lassen, statt das Boot über die Grasnarbe zu schleifen.
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Fahren Sie möglichst in Flussmitte! Machen Sie keinen Lärm! Meiden Sie flache Uferzonen und Kiesbänke!
Ein Fluss ist voller Lebewesen. Flache Uferzonen und Kiesbänke sind die Kinderstuben von Fischen wie der Groppe, Nase, Barbe und Schmerle und reichhaltiger Lebensraum unzähliger Kleinstlebewesen. Als Laichplätze und Zufluchtsort vor Räubern sind sie besonders empfindlich gegenüber den mechanischen Einwirkungen der Kanuten. Die Laichzeit ist von März bis April.
Neben den anliegenden Auwäldern sind Ufergehölz und Kiesbänke Nahrungs- Lebens- und Brutraum von zahlreichen Vogelarten wie beispielsweise Pirol, Nachtigall, Gelbspötter, Graureiher, Teichhuhn, Krikente, Reiherente, Teichrohrsänger, Gebirgsstelze, Wasseramsel, Flussuferläufer und der an der Enz heimische, stark gefährdete Eisvogel. Zu lange verlassene Eier kühlen aus und können verderben. Flüchtende Junge werden leicht von ihrer Mutter getrennt - manchmal für immer. Verantwortungsbewusste Paddler verhalten sich deshalb geräuscharm und meiden Uferzonen, damit die Vögel vor allem in der Brut- und Aufzuchtszeit (vor allem im Frühjahr) möglichst wenig gestört werden.
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Meiden Sie die Pflanzenteppiche unter Wasser!
Matten aus Flutendem Hahnenfuß und Gras-Laichkraut bieten unzähligen Insektenlarven, Schnecken und Jungfischen Schutz. Hier findet man auch die stark gefährdete Blauflügel-Prachtlibelle. Durch häufiges Durchfahren können diese Pflanzenteppiche nachhaltig geschädigt werden.
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Hinterlassen Sie beim Rasten keine Spuren und keinen Müll!
Legen Sie keine neuen Lagerplätze oder Feuerstellen an, und verlassen Sie einen Rastplatz so, wie sie ihn aufgefunden haben. Hier sollte keine Erklärung nötig sein!
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Befahren Sie keine Seitenarme der Enz!
Die Zuflüsse der Enz sind durchgehend wegen Bachbreite und Wassertiefe für eine Befahrung nicht geeignet. Die stillen Seitentäler der Enz werden zudem mehr und mehr zum Rückzugsgebiet menschengestresster Tiere.
