Kanutouren auf der Kocher
Wichtige Hinweise des Landratsamts Schwäbisch Hall für die Befahrung der Kocher bei Braunsbach:
Als Reaktion auf die angespannte Lage auf dem Kocher hat der Landkreis Schwäbisch Hall eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der die Befahrung mit Booten des Abschnittes im Bereich der Gemeinde Braunsbach eingeschränkt wird.
Für den Abschnitt vom Wehr in Braunsbach (Fluss-km 69,320) bis zur Einmündung des Mühlkanals (Fluss-km 68,950) gilt nun folgende Pegelregelung: sofern der Pegel in Kocherstetten 0,60 m unterschreitet, ist die Befahrung des genannten Abschnittes ebenso wenig gestattet wie das Durchziehen der Boote durch diesen Bereich.
Die gesamte Verfügung kann im Internet unter www.landkreis-schwaebisch-hall.de eingesehen werden.
Sollte der Wasserstand unter 0,6 m in Kocherstetten liegen, gestaltet sich die Befahrung des Abschnittes sehr schwierig, weil die dann gesperrte Strecke nur sehr großräumig durch den Ort Braunsbach umtragen werden kann. Beim Landkreis bestehen wohl Überlegungen, hier Abhilfe zu schaffen, damit ist aber kurzfristig nicht zu rechnen.
Kocher im Allgemeinen
Ab einem Wasserstand von unter 40 cm am Pegel Kocherstetten am Vortag ist eine generelle Befahrung des Kochers außerhalb der Rückstaubereiche von Wehren nicht mehr zulässig.
Sofern der Wasserstand am Tag der Fahrt um 07:00 Uhr am Pegel Kocherstetten 40 cm oder mehr beträgt ist das Befahren wieder erlaubt.
Kocherstrecke im Bereich des Wehrs von Braunsbach
Auf dem Kocher darf ab einem Wasserstand am Pegel Kocherstetten von unter 60 cm von der Wehrkrone des Kocherwehrs in Braunsbach flussabwärts bis zur Einmündung des Mühlkanals (Strecke siehe Karte) weder Befahren noch dürfen Boote getragen bzw gezogen werden.
Maßgeblich ist dabei der Wasserstand 60 cm am Tag der Fahrt am Kocherpegel Kocherstetten um 07:00 Uhr Normalzeit (Pegel Kocherstetten zeigt nur Normalzeit an).
Kocher 2. Wehr nach dem Campingplatz Künzelsau
Auf dem Kocher kommt hinter dem 2. Wehr nach dem Campingplatz Künzelsau eine gefährliche Brücke, die bei höheren Wasserständen nicht unterfahren werden kann. Neuerdings wird bei dem Wehr auf diese Brücke hingewiesen, nachdem es Mitte 2007 fast zu einem Unglück bei einer Gruppe mit Jugendlichen gekommen wäre. Kanutinnen und Kanuten sollten diesen Hinweis unbedingt beachten und den kompletten Abschnitt (ca. 150 m) umtragen. Hinter der Brücke kann wieder eingesetzt werden.
Gesperrte Stellen oder Strecken am Unterlauf der Kocher:
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Der Mühlenkanal bei Hardthausen-Kochersteinsfeld.
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Kanal und Flussbett nach dem Wehr bei Gochsen bis zur Wiedereinleitung des Kanals in den Fluss.
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Kanal und Flussbett bei Neuenstadt-Kochertürn bis zur Wiedereinleitung in den Fluss.
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In Oedheim vom Wehr bis zur Brücke wegen Gefahren für die Kanufahrer, aber auch wegen Tieren und Pflanzen.
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Auf Gemarkung Bad Friedrichshall ist der Salinenkanal vom Hagenbacher Wehr bis zur Sprengelbachbrücke frei, danach ist er bis zu seiner Einmündung in den Neckar ganz gesperrt.
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Der Kocher selbst ist vom Hagenbacher Wehr bis zur Neckarmündung eingeschränkt befahrbar. Ausschlaggebend dafür ist der Wasserstand.
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Nicht gefahren werden darf, wenn der Pegel in Neuenstadt-Stein unter 1,10 Meter fällt.
Aktuelle Pegelstände der Kocher:
www.hvz.baden-wuerttemberg.de

