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Die Delegiertenversammlung




Delegiertenversammlung; April 2010 in Massenbach

  

Die Delegiertenversammlung trifft sich mindestens einmal im Jahr. Sie setzt sich aus Delegierten der Gruppen, Kreise, Vereine und Aktionen zusammen.

Die Delegiertenversammlung kann auf Antrag über Schwerpunkte und grundsätzliche Fragen der Jugendarbeit beraten und entscheiden. Sie kann Arbeitsaufträge zu bestimmten Veranstaltungen oder Vorhaben an den Bezirksarbeitskreis erteilen.

Insbesondere hat sie folgende Aufgaben:
Wahl der 1. und 2. Vorsitzenden, der Rechnerin oder den Rechner, des Bezirksarbeitskreises.
Sie nimmt die Jahresberichte der oder des Vorsitzenden, der Bezirksjugendreferentinnen und Bezirksjugendreferenten sowie weitere Berichte entgegen.