09.03.2010  | Es sind 54 Personen online, davon 0 angemeldet.

Hausordnung für das Freizeitheim

1. Mitzubringen ist...

  • Dreiteilige Bettwäsche (Schlafsäcke sind nicht gestattet). Falls die Bettwäsche vergessen wurde, kann diese gegen eine Gebühr 7,50 Euro ausgeliehen werden.
  • Tischtennisschläger und Bälle
  • Im Haus dürfen keine Turnschuhe mit dunklen Sohlen getragen werden, jede/r Teilnehmer/in sollte daher zum Tischtennisspielen ein paar Turnschuhe mit hellen Sohlen mitbringen.
  • Geschirrtücher, Spüllappen und Spülmittel.
  • Für Verbandsmaterial und Medikamente hat jede Gruppe selbst zu sorgen.
  • Desinfektionsmittel für die Küchenmitarbeiter/innen nach dem Händewaschen
  • Abwaschbare Faserstifte und Magnete für die Magnetwand im Seminarraum

2. Haustiere

  • Aus hygienischen Gründen dürfen keine Haustiere mit ins Freizeitheim gebracht werden.

3. Rauchen und offenes Licht

  • Offenes Licht, z.B. Kerzen, ist aus feuerpolizeilichen Gründen in den Schlafräumen nicht gestattet. Rauchen ist im gesamten Gebäude verboten.

4. Andachtsraum

  • Für den Andachtsraum gelten die neben der Tür angebrachten Hinweise.

5. Mülltrennung

  • Ein Altglas-, Papier-, PP-, PS-, Karton-, Alu-, Styropor- und Dosencontainer befindet sich am Bauhof im Gewerbegebiet, Eugen-Zipperle-Str. 8 und müssen von den Einmietern dort entsorgt werden.
    Sollte der Recyclinghof geschlossen sein, ist dieses Material vom Einmieter selbst mitzunehmen. Der Papiercontainer steht außerhalb des Bauhofes und ist jederzeit zugänglich.
  • Den Restmüll bitte in den bereitgestellten Container und die Kompostabfälle in den Kompostbehälter einfüllen.
  • Sondermüll (z.B. Farbreste, Batterien usw.) müssen vom Einmieter entsorgt oder mitgenommen werden. Sondermüll darf nicht im Müllcontainer entsorgt werden.

6. Verlassen des Hauses

  • Bitte schließen Sie abends die Haustüre ab und löschen Sie die Lichter. Vor dem Verlassen des Hauses immer Fenster und Türen schließen.
  • Für Diebstähle im Haus wird vom Vermieter keine Haftung übernommen.

7. Störungen der technischen Anlagen

  • Bei Störungen der technischen Anlagen im Haus bitte sofort die Hausbetreuerin verständigen, bzw. Benachrichtigungshinweis im Leiterzimmer beachten.

8. Beschädigungen

  • Beschädigungen sind der Hausbetreuerin sofort zu melden. Die Instandsetzungs- oder Ersatzbeschaffungskosten sind in voller Höhe vom Einmieter / Verursacher zu übernehmen. Bei Beschädigungen sind die Kosten für die Instandsetzung vom Mieter zu übernehmen.

9. Lagerfeuer

  • Lagerfeuer dürfen nur an der dafür vorgesehenen Feuerstelle errichtet und abgebrannt werden. Höhenfeuer sind nicht erlaubt.

Zaberfeld, den 01.07.2004

Evangelisches Jugendfreizeitheim Zaberfeld

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Zaberfeld, den 01.07.2004

Evangelischer Kirchenbezirk BrackenheimEvangelisches Jugendwerk in Württemberg