09.03.2010
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Hausordnung für das Freizeitheim
1. Mitzubringen ist...
- Dreiteilige Bettwäsche (Schlafsäcke sind nicht gestattet). Falls die Bettwäsche vergessen wurde, kann diese gegen eine Gebühr 7,50 Euro ausgeliehen werden.
- Tischtennisschläger und Bälle
- Im Haus dürfen keine Turnschuhe mit dunklen Sohlen getragen werden, jede/r Teilnehmer/in sollte daher zum Tischtennisspielen ein paar Turnschuhe mit hellen Sohlen mitbringen.
- Geschirrtücher, Spüllappen und Spülmittel.
- Für Verbandsmaterial und Medikamente hat jede Gruppe selbst zu sorgen.
- Desinfektionsmittel für die Küchenmitarbeiter/innen nach dem Händewaschen
- Abwaschbare Faserstifte und Magnete für die Magnetwand im Seminarraum
2. Haustiere
- Aus hygienischen Gründen dürfen keine Haustiere mit ins Freizeitheim gebracht werden.
3. Rauchen und offenes Licht
- Offenes Licht, z.B. Kerzen, ist aus feuerpolizeilichen Gründen in den Schlafräumen nicht gestattet. Rauchen ist im gesamten Gebäude verboten.
4. Andachtsraum
- Für den Andachtsraum gelten die neben der Tür angebrachten Hinweise.
5. Mülltrennung
- Ein Altglas-, Papier-, PP-, PS-, Karton-, Alu-, Styropor- und Dosencontainer befindet sich am Bauhof im Gewerbegebiet, Eugen-Zipperle-Str. 8 und müssen von den Einmietern dort entsorgt werden.
Sollte der Recyclinghof geschlossen sein, ist dieses Material vom Einmieter selbst mitzunehmen. Der Papiercontainer steht außerhalb des Bauhofes und ist jederzeit zugänglich. - Den Restmüll bitte in den bereitgestellten Container und die Kompostabfälle in den Kompostbehälter einfüllen.
- Sondermüll (z.B. Farbreste, Batterien usw.) müssen vom Einmieter entsorgt oder mitgenommen werden. Sondermüll darf nicht im Müllcontainer entsorgt werden.
6. Verlassen des Hauses
- Bitte schließen Sie abends die Haustüre ab und löschen Sie die Lichter. Vor dem Verlassen des Hauses immer Fenster und Türen schließen.
- Für Diebstähle im Haus wird vom Vermieter keine Haftung übernommen.
7. Störungen der technischen Anlagen
- Bei Störungen der technischen Anlagen im Haus bitte sofort die Hausbetreuerin verständigen, bzw. Benachrichtigungshinweis im Leiterzimmer beachten.
8. Beschädigungen
- Beschädigungen sind der Hausbetreuerin sofort zu melden. Die Instandsetzungs- oder Ersatzbeschaffungskosten sind in voller Höhe vom Einmieter / Verursacher zu übernehmen. Bei Beschädigungen sind die Kosten für die Instandsetzung vom Mieter zu übernehmen.
9. Lagerfeuer
- Lagerfeuer dürfen nur an der dafür vorgesehenen Feuerstelle errichtet und abgebrannt werden. Höhenfeuer sind nicht erlaubt.
Zaberfeld, den 01.07.2004
Evangelisches Jugendfreizeitheim Zaberfeld
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Zaberfeld, den 01.07.2004




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