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Naturschutzgebiet "Spitzenberg-Michelbach-Baiershälde"


Das Freizeitheim liegt am Fuße des Spitzenberges, der seit Juli 2003 zum Naturschutzgebiet erklärt wurde. Die aus dem weiten Talraum aufragende und landschaftlich dominierende Bergkuppe wurde bis 1798 ackerbaulich genutzt. Wegen seines zu geringen Ertrages wurde die Kuppe aufgeforstet. Es entwickelte sich ein Gebiet mit hoher Bedeutung als kulturgeschichtliches Dokument, für die Tier- und Pflanzenwelt, als naturnaher Lebensraum und mit hoher Bedeutung für das Landschaftsbild. Das abwechslungsreiche Gebiet in Verbindung mit dem Michelbachsee als Vogelschutzgebiet bietet vielen selten gewordenen Tieren und Pflanzen Lebensraum.

Wer diesen Naturraum betritt sollte folgendes beachten:

  • Benutzen Sie nur befestigte Wege und verlassen Sie diese nicht!

  • Lagern, picknicken und spielen Sie nicht in den Wiesen!

  • Werfen Sie keinen Abfall weg!

  • Entfernen oder beschädigen Sie keine Pflanzen!

  • Fotografieren Sie nur von den Wegen aus!

  • Lassen Sie Ihren Hund an der Leine!

  • Machen Sie außerhalb den amtlich gekennzeichneten Flächen kein Feuer!

  • Befahren Sie die Wege nicht mit motorisierten Fahrzeugen (außer Sie sind Anlieger)!

  • Verursachen Sie keinen Lärm!

Verstöße gegen diese Verbote können als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.

Der Naturschutzverein Zaberfeld e.V. bietet auf Wunsch und nach Absprache eine fachkundige Führung durch das Gebiet an. Kontakt: Volker Dühring, Güglingen, Tel. 07135/936744 oder Kai Rixecker, Zaberfeld, Tel. 07046/880207

Geländespiele sind auf dem Gelände des Naturschutzgebietes aus den oben genannten Gründen nicht mehr möglich!

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