09.03.2010
| Es sind 58 Personen online, davon 1 angemeldet.
Die Zeltplatzordnung
- Neben dem Freizeitheim befindet sich eine Halle, die während den Sommerferien den Gruppen zur Verfügung steht. Sie ist für Bastelarbeiten (Wasser- und Stromanschlüsse), zum Tischtennisspielen, für Mitarbeiterbesprechungen und als Lagerraum für Material geeignet. Außerhalb der Sommerferien besteht dort die Möglichkeiten für kleine Gruppen zu kochen.
- Eine gleichzeitige Belegung von Freizeitheim und Zeltplatz durch unterschiedliche Gruppen ist möglich. Hier gelten gesonderte Absprachen für die Küchenbenützung.
- Die Zelte (i.d.R. SG 20) und die Feldbetten sind schonend zu behandeln. In den Zelten dürfen keine Sprays verwendet werden. Die Zelthäute dürfen auf keinen Fall mit fetthaltigen Mitteln und fettlösenden Reinigungsmitteln in Berührung gebracht werden. Rauchen und offenes Feuer ist in den Zelten verboten.
- Geschirr, Bestecke, Töpfe usw. sind in ausreichender Zahl vorhanden. Verluste und Beschädigungen werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
Geschirrtücher sind vom Mieter mitzubringen.
- Für Küchenpersonal ist aufgrund von gesetzlichen Vorschriften ein amtliches Gesundheitszeugnis erforderlich.
- Abfälle sind zu trennen und in die jeweils dafür vorgesehenen Behälter zu füllen. Nähere Hinweise entnehmen Sie dem Müllplan in der Küche.
- In den WC-Anlagen ist auf gründliche Sauberkeit zu achten. Die Küche und die Sanitärräume sind täglich nass zu reinigen.
- Die umliegenden Flurstücke, insbesondere Äcker und Weinberge, dürfen im Interesse der Besitzer nicht betreten werden.
- An der Zaber dürfen laut Wasserwirtschaftsamt keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden (z.B. Biotopbau, o.a.).
- Auf dem Platz dürfen keine Gräben oder Löcher ausgehoben werden. Das Errichten von Bauwerken darf nur nach Absprache mit der Hausverwaltung erfolgen. Am Ende der Freizeit ist der Platz wieder in seinen ursprünglichen Zustand zu versetzen.
- Beschädigungen, wie auch Beschriftungen von Inventar, die durch Leiter/-innen, Teilnehmer/-innen oder Besucher der Freizeit verursacht werden, stellt der Vermieter dem Mieter in Rechnung.
- Der Zeltplatz darf nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden. Parkplätze sind vor der Zaberbrücke bei der Sportgaststätte ausgewiesen.
- Die Nachtruhe ab 22 Uhr ist einzuhalten. Ebenso ist darauf zu achten, dass sich auch der Tageslärm in Grenzen hält. Keinen unnötigen Gebrauch von Sirenen, Verstärkern etc...
- Ein Lagerfeuer darf nur an dem dafür vorgesehenen Platz abgebrannt werden. Höhenfeuer sind nicht gestattet. Brennholz ist selbst zu besorgen. Setzen Sie sich bitte mit dem Forstamt in Güglingen (Tel. 07135/5224) in Verbindung.
- Die Tischtennisplatte darf nicht über Nacht und bei Regen im Freien stehen. Schläger und Bälle sind vom Mieter selbst mitzubringen.
- Zum Indiaca- und Volleyballspielen wird ein Gestänge mit Netz zur Verfügung gestellt.
- Der Kletterturm kann gesondert gemietet werden. Nähere Informationen über Kosten und Bedingungen gibt es beim Evang. Jugendwerk Bezirk Brackenheim (Tel. 07135/15161).




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