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Teilnahmebedingungen

Allgemeine Hinweise

 

1. Teilnehmer/in
An unseren Angeboten kann jede und jeder teilnehmen, sofern für das jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkungen (z. B. Alter, Geschlecht, Art des Seminars oder der Bildungsveranstaltung) angegeben sind.

 

2. Anmeldung
Benutzen Sie bitte die vorgedruckten Anmeldeformulare. Anmeldungen werden in der Regel nur schriftlich angenommen. Bei Minderjährigen ist das Anmeldeformular vom Minderjährigen und einem Sorgeberechtigten zu unterschreiben. Eine besondere Anmeldebestätigung erfolgt nicht. Sollte eine Veranstaltung ausgebucht sein, erfolgt eine schriftliche Absage innerhalb von 10 Tagen nach Zugang Ihrer Anmeldung.

 

3. Rücktritt des Teilnehmenden oder des Veranstalters
Der Teilnehmende kann bis Schulungs- und Seminarbeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Veranstalter, die schriftlich erfolgen muss, vom Vertrag zurücktreten. Stichtag ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung.

In jedem Fall des Rücktritts durch den Teilnehmenden steht dem Veranstalter unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen folgende pauschale Entschädigung zu:

 

3.1 Bei Veranstaltungen ohne Übernachtung oder Veranstaltungen bis zu zwei Übernachtungen (Wochenenden) sind ab dem 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn der veröffentlichte Schulungs- und Seminarbeitrag, jedoch maximal 20 EUR pro Teilnehmendem zu bezahlen.

 

3.2 Bei Veranstaltungen mit mehr als zwei Übernachtungen vom 42. bis 22. Tag sind vor Veranstaltungsbeginn 25% und vom 21. Tag bis zum Veranstaltungsbeginn 50% des veröffentlichten Seminar- oder Bildungsveranstaltungsbeitrags pro Teilnehmendem zu bezahlen.

 

3.3 Es wird darauf hingewiesen, dass die Nichtteilnahme an der Veranstaltung ohne ausdrückliche schriftliche Rücktrittserklärung nicht als Rücktritt gilt, sondern in diesem Fall der Teilnehmende zur vollen Bezahlung des Teilnehmerbeitrages verpflichtet bleibt.

 

3.4 Der Veranstalter kann im Falle des Rücktritts eine von den vorstehenden Pauschalen abweichende, konkret berechnete Entschädigung verlangen.

 

3.5 Eine nur zeitweise Teilnahme an einer Schulungs- oder Seminarveranstaltung berechtigt nicht zur Minderung des jeweiligen Schulungspreises.

 

4. Zahlung
Die Teilnehmerbeiträge werden, wenn in der Ausschreibung der Schulung oder des Seminars nicht anders vermerkt, während der Veranstaltung bar erhoben. In einzelnen Fällen erhalten Sie eine Rechnung über den Teilnehmerbeitrag zugeschickt. In diesem Fall ist der Teilnehmerbeitrag bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn zur Zahlung fällig.

 

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Teilnehmende einzelne Leistungen infolge späterer Anreise oder vorzeitiger Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Veranstalter zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Der Veranstalter bezahlt jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern an den Veranstalter tatsächlich zurückerstattet worden sind.

 

6. Absage
Der Veranstalter kann eine Maßnahme absagen und vom Vertrag zurücktreten, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde oder die Durchführung der Schulungsmaßnahme nicht möglich ist, zum Beispiel wenn die Referentin oder der Referent wegen Krankheit verhindert ist, die Seminarräume usw. stehen in Folge höherer Gewalt nicht zur Verfügung.

 

7. Unterbringung
Die Unterbringung erfolgt in der Regel in Mehrbettzimmern.

 

8. Haftung

8.1 Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Schulungspreis beschränkt, soweit
a) ein Schaden des Teilnehmenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) der Veranstalter für einen dem Teilnehmenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

 

8.2 Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.

 

8.3 Bei Ausfall bzw. Absage einer Schulungsmaßnahme oder eines Seminars besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Der Veranstalter kann auch nicht zum Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten, Arbeitsausfallkosten oder sonstigen Ansprüchen verpflichtet werden. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird nicht gehaftet.

 

9. Verjährung, Datenschutz

9.1 Ansprüche des Schulungs- oder Seminarteilnehmers gegenüber dem Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Teilnehmenden aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Datum des Endes der Schulung oder des Seminars.

 

9.2 Die für die Verwaltung der Freizeiten benötigten Personaldaten des Teilnehmenden werden zur Durchführung der Schulungsmaßnahme oder des Seminars mittels EDV gespeichert. Weiter werden die Daten zum Versenden von Informationsmaterial des Veranstalters und zur Abwicklung mit Zuschussgebern (z. B. Landesjugendplan des Landes Baden-Württemberg, Kinder- und Jugendplan des Bundes etc.) verwendet. Daten werden weder verkauft noch in irgendeiner anderen Form Dritten zugänglich gemacht.

 

10. Gültigkeit
Sämtliche Angaben über Termine, Preise, Leistungen und Programme entsprechen dem Stand der Drucklegung. Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Nur schriftlich getroffene Absprachen sind gültig. Für Druckfehler wird keine Haftung genommen. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bestimmungen gleichwohl Gültigkeit.

 

11. Veranstalter
Evangelische Jugendwerk Bezirk Brackenheim
Untere Kirchgasse 4, 74336 Brackenheim
Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.
Stand: 22.09.2009