Verleihbedinungen
Beamer und andere Geräte des Jugendwerks:
1. Haftung
Der Mieter haftet dem Evang. Jugendwerk für den Verlust der gemieteten Geräte und für jeden Schaden, der vom Zeitpunkt der Abholung bis zu ihrem Wiedereintreffen entsteht. Die Schadensersatzpflicht wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Schaden auf einem Umstand beruht, den der Mieter nicht zu vertreten hat.
Der Mieter hat den Preis der Wiederbeschaffung zu zahlen. Eine besondere Geräteversicherung besteht nicht.
2. Miete
Für die Nutzungsdauer ist eine Miete zu zahlen. Die Miethöhe wird in der Rechnung festgesetzt. Die Bezahlung erfolgt entweder bar bei der Rückgabe der Geräte oder durch Überweisung.
Die gemieteten Gegenstände dürfen nicht an Dritte weitervermietet werden.
3. Abholung und Rückgabe
Die Termine für die Abholung und Rückgabe der Geräte werden vom Evang. Jugendwerk festgelegt. Der Mieter trägt die Kosten des Hin- und Rücktransportes.
4. Betrieb
Der Mieter hat die Gebrauchsanweisung (liegt den jeweiligen Geräten bei) vor Inbetriebnahme der Geräte zu lesen und ist verpflichtet sich beim Betrieb an diese zu halten.
5. Veränderungen an den Geräten
An den Geräten dürfen keinerlei Veränderungen ohne Einwilligung des Evang. Jugendwerks vorgenommen werden. Daher ist sie in diesem Zustand zurückzugeben, wie sie ausgeliehen wurde.
6. Beschädigungen
Jede Beschädigung und jeder Verlust der gemieteten Geräte ist dem Evang. Jugendwerk unverzüglich zu melden. Sollte der nachfolgenden Mieter aufgrund von Beschädigung oder Verlust einzelner Gegenstände der Geräte nicht rechtzeitig oder komplett beliefert werden können, so trägt der vorhergehende Mieter alle dadurch entstehenden Kosten.
7. Bei eizelnen Geräten ist besonders zu beachten:
7.1 Videobeamer und Videorecorder
Der Videobeamer und Videorecorder sind standsicher aufzustellen und auszurichten.
Die Projektionslampe im Beamer ist nach der Benutzung auszuschalten. Den Beamer erst ausschalten und vom Netz nehmen, wenn sich das Gebläse automatisch abgeschaltet hat.